Haftpflichtversicherung beim Fahnenschwingen
Das bedeutet der Fahnenschwinger ist bei
Veranstaltungen des DFV, seiner Untergruppen,
im Verein bei Auftritten und im Training auch
untereinander Haftpflichtversichert.
Teilnahmeberechtigung an Meisterschaften im
Fahnenschwingen und im Fahnenhochwerfen
Teilnahme an nationalen und internationalen
Auftritten des DFV
Vergünstigte Teilnahme an Lehrgängen und
Seminaren
Vergünstigte Materialbeschaffung von Fahnen
und Stöcken
Unterstützung bei Verbänden und Behörden
und vieles mehr….